In veterinärmedizinischen Einrichtungen wie Praxen und Kliniken kommen verschiedene medizinische Gase zum Einsatz, abhängig von Tierart, Therapieform und Praxisgröße:
- Medizinischer Sauerstoff (O₂)
- Medizinisches Lachgas (N₂O)
- Medizinischer Stickstoff flüssig (N₂)
- Medizinisches Kohlendioxid (CO₂)
- Synthetische Luft
- Argon
Rechtlicher Rahmen
Die Anwendung und Zulassung medizinischer Gase in der Veterinärmedizin ist durch die EU-Verordnung 2019/6 geregelt, die seit dem 28. Januar 2022 in allen EU-Mitgliedstaaten gilt. In Deutschland wurde sie durch das Tierarzneimittelgesetz (TAMG) in nationales Recht überführt .
Grundsätzlich dürfen Humanarzneimittel, darunter auch medizinische Gase, nur dann in der Tiermedizin verwendet werden, wenn kein zugelassenes Tierarzneimittel für die betreffende Tierart oder Indikation verfügbar ist (Art. 112b EU 2019/6). Diese sogenannte Umwidmung muss durch eine tierärztliche Verschreibung erfolgen und unterliegt strengen Dokumentations- und Prüfpflichten.
Die rechtliche Lage stellt sicher, dass medizinische Gase nur unter klar definierten Voraussetzungen und mit hoher Qualität und Sicherheit in der Tiermedizin eingesetzt werden dürfen – zum Schutz von Tiergesundheit, Anwendern und Umwelt.