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Veterinärpraxen

Veterinärpraxen

In veterinärmedizinischen Einrichtungen wie Praxen und Kliniken kommen verschiedene medizinische Gase zum Einsatz, abhängig von Tierart, Therapieform und Praxisgröße:

Rechtlicher Rahmen

Die Anwendung und Zulassung medizinischer Gase in der Veterinärmedizin ist durch die EU-Verordnung 2019/6 geregelt, die seit dem 28. Januar 2022 in allen EU-Mitgliedstaaten gilt. In Deutschland wurde sie durch das Tierarzneimittelgesetz (TAMG) in nationales Recht überführt .

Grundsätzlich dürfen Humanarzneimittel, darunter auch medizinische Gase, nur dann in der Tiermedizin verwendet werden, wenn kein zugelassenes Tierarzneimittel für die betreffende Tierart oder Indikation verfügbar ist (Art. 112b EU 2019/6). Diese sogenannte Umwidmung muss durch eine tierärztliche Verschreibung erfolgen und unterliegt strengen Dokumentations- und Prüfpflichten.

Die rechtliche Lage stellt sicher, dass medizinische Gase nur unter klar definierten Voraussetzungen und mit hoher Qualität und Sicherheit in der Tiermedizin eingesetzt werden dürfen – zum Schutz von Tiergesundheit, Anwendern und Umwelt.